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Baden-Württemberg nimmt Tötung von Elterntieren billigend in Kauf

Peter Hauk (CDU) verantwortet in der von B90/Die Grünen geführten Landesregierung in Baden-Württemberg seit diesem Sommer erneut das Landwirtschaftsministerium. Bereits 2015 wurde unter seinem Vorgänger Alexander Bonde (Grüne) das Landesjagdgesetz reformiert. Das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz – kurz JWMG – sollte das in die Jahre gekommene Regelwerk unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen modernisieren. Wesentliche Neuerungen waren u.a. die Einführung von Managementgruppen für die dem Jagdrecht zugeordneten Tierarten (Nutzungs-, Entwicklungs- oder Schutzmanagement) und einer allgemeinen Schonzeit – zunächst vom 1. März bis 30. April, seit Juli d.J. zwischen 15. Februar und 15. April -, das Verbot Hunde und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes zu töten, die Einschränkung der Nutzung von Totschlagfallen, das Verbot der Baujagd auf Füchse und Dachse im Naturbau, nicht aber im eigens dafür angelegten Kunstbau.


Jungfüchse am Bau
Ob die Fuchsmama wohl zurückkommt? Bild: Daniel Peller

Die allgemeine Schonzeit, die den Wildtieren während der Setz-, der Brut- und der Aufzuchtzeit nach dem Winter etwas Ruhe vor jagdlicher Nachstellung gewähren sollte, wurde wohl auf Druck des Landesjagdverbandes bereits mit der Einführung des JWMG durch die Ausnahme, Wildschweine zu bejagen, konterkariert. Inzwischen ermöglichte Hauk wohl mittels allgemeiner und unbegrenzter Ermächtigung die beliebige Aussetzung dieser Jagdruhe auf dem parlamentarisch nicht steuerbaren Verordnungsweg und führt so das Gesetz in diesem Punkt ad absurdum.


Nun hat der Minister per Verordnung zum 1. Juli d.J. erwirkt, dass etliche Schonzeiten während der Aufzuchtzeit von Jungtieren um einen ganzen Monat von bisher 30. Juli auf nun den 30. Juni verkürzt werden. Hauk nimmt damit billigend in Kauf, dass die Elterntiere von gerade mal sechs Wochen alten Fuchswelpen im Rahmen der Jagd getötet werden und letztere somit verhungern. Selbstständig sind junge Füchse erst im Alter von etwa drei bis vier Monaten. Diesen Umstand erklärt der Minister wie folgt: „Zwar sind die Jungfüchse im Juli unter Umständen noch nicht vollständig raubmündig, allerdings ist die Vorverlegung unter Abwägung der Belange von Elterntierschutz und Artenschutz vertretbar.“ Übersetzt heißt das, „Jungfüchse können sich zwar noch nicht selbständig ernähren, aus Tierschutzsicht und wegen des Artenschutzes ist das aber vertretbar“.


Apropos Artenschutz: Auch auf Nachfrage konnte Hauks Ministerium uns nicht widerlegen, dass die willkürlich ausgeübte Fuchsjagd in Baden-Württemberg gar keine Auswirkung auf die Bestände von gefährdeten Tierarten hat. Trotz intensiver Fuchsjagd ist z.B. das Rebhuhn in vielen Regionen Baden-Württembergs bereits ausgestorben. Nicht einmal der letzte Wildtierbericht aus 2018 gibt fundierte Hinweise auf ein Erfordernis der Fuchsjagd hinsichtlich des Artenschutzes. Wohl aber bestätigt er die Angemessenheit der bisherigen Schonzeit für Füchse bis zum 31. Juli eines Jahres.


Erschreckend ist allerdings ebenso, dass Reinhold Pix, Sprecher der Grünen für Wald, Wild und Wein, ins gleiche Horn bläst. Pix hält es für erforderlich, dass in Baden-Württemberg Jahr für Jahr 50 bis 70 Tausend Füchse erschossen werden, obwohl man seit Jahrzehnten durch die Fuchsjagd im Ländle keine messbaren Artenschutzerfolge erzielt, eine Verwertung der Fuchsfelle in der Regel nicht erfolgt, die artinterne Geburtenregulierung durch die Jagd zerstört wird und es zahlreiche Belege dafür gibt, dass Fuchsbestände in Deutschland und im Ausland ohne jegliche Jagd weder zunehmen, noch epidemiologisch auffallen.

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Den aktuellen Schriftwechsel des Aktionsbündnis Fuchs mit den Behörden in Baden-Württemberg finden Sie hier:

Und hier dem Schriftwechsel zugrunde liegende Dokumente:

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